DSGVO + Cloud-KI:
Was muss im AV-Vertrag stehen?
Wer Cloud-KI im Unternehmen einsetzt und dabei personenbezogene Daten verarbeitet, braucht eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung mit dem Anbieter — das ist Pflicht aus Art. 28 DSGVO, kein Nice-to-have. Wir gehen durch, was drin stehen muss, was OpenAI, Anthropic & Google tatsächlich liefern, und wo die typischen Lücken klaffen.
Stell dir vor: Eine Mitarbeiterin lädt eine Kunden-E-Mail-Liste in ChatGPT, um die Newsletter-Anrede zu personalisieren. In dem Moment verarbeitet OpenAI in den USA personenbezogene Daten deiner Kunden — in deinem Auftrag. Das ist Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO. Ohne sauberen AV-Vertrag (DPA = Data Processing Agreement) ist das ein Verstoß gegen Art. 28 DSGVO. Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Dieser Artikel klärt: Wann brauchst du überhaupt einen AV-Vertrag? Was muss zwingend drin stehen? Was bieten OpenAI, Anthropic, Google & Microsoft? Und wo bleiben die Risiken trotz Vertrag?
Wann brauchst du überhaupt einen AV-Vertrag?
Immer dann, wenn ein Dritter personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Praktische Faustregel für KI-Tools:
- AV-Vertrag erforderlich: Du gibst Daten ein, die direkt oder indirekt eine Person identifizieren (Name, E-Mail, Telefon, Adresse, Personalnummer, Foto, Steuernummer, sogar IP-Adresse).
- Kein AV-Vertrag nötig: Du arbeitest ausschließlich mit echten anonymen oder vollständig öffentlichen Daten ohne Personenbezug.
In der Realität fällt fast jeder produktive KI-Einsatz im Unternehmen unter „AV-Pflicht". Selbst „Schreib eine Mail an Frau Müller" enthält bereits einen Personenbezug.
Was Art. 28 DSGVO mindestens fordert
Der Vertrag muss laut Art. 28 Abs. 3 DSGVO acht inhaltliche Punkte regeln:
| Pflicht-Inhalt | Worum geht's konkret? |
|---|---|
| Gegenstand & Dauer | Welche Datenarten, welche Verarbeitungstätigkeiten, wie lange? |
| Art & Zweck | Wofür verarbeitet der Anbieter die Daten? (z. B. Text-Generierung) |
| Weisungsgebundenheit | Anbieter darf nur nach deiner dokumentierten Weisung handeln. |
| Vertraulichkeit | Mitarbeiter des Anbieters sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. |
| Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs) | Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Backups — muss dokumentiert sein. |
| Sub-Auftragsverarbeiter | Nur mit deiner Zustimmung. Liste aller Unter-Verarbeiter muss verfügbar sein. |
| Unterstützung bei Betroffenen-Rechten | Anbieter muss bei Auskunfts-/Lösch-Anfragen mithelfen. |
| Löschung/Rückgabe | Nach Vertragsende Daten löschen oder zurückgeben. |
Was OpenAI tatsächlich anbietet
Wichtige Punkte aus dem OpenAI DPA (Stand Mai 2026):
- EU-Datenresidenz möglich bei Enterprise-Verträgen — aber separat zu beauftragen.
- Standard-Vertragsklauseln (SCCs) integriert für Daten-Transfer in die USA — akzeptiert nach EU-EuGH-Schrems-II-Praxis.
- „Zero Data Retention"-Option für API-Calls (Eingaben werden gar nicht gespeichert) — auf Anfrage, nicht Default.
- Kein Training auf API-/Enterprise-Daten — klar im DPA geregelt. Bei kostenlosen Privat-Konten dagegen Standard: Daten fließen ins Training.
- Sub-Processors-Liste öffentlich abrufbar (Azure, Cloudflare etc.).
Zum Abschluss: Im Account-Setting unter „Privacy & Security" das DPA als PDF herunterladen, gegenzeichnen lassen, in der internen Datenschutz-Doku ablegen.
Was Anthropic anbietet
- Kein Training auf API-Daten (klar im DPA verankert).
- Speicher-Dauer standardmäßig begrenzt (typischerweise 30 Tage, für Trust-&-Safety-Zwecke); EU-Konten können verkürzte Retention beantragen.
- Anthropic hat keine eigenen EU-Rechenzentren — Verarbeitung läuft primär in den USA.
- Sub-Processors: AWS, Google Cloud, Cloudflare (öffentliche Liste auf anthropic.com).
Was Google anbietet
- EU-Datenresidenz wählbar bei Vertex AI — Daten verlassen die EU-Region nicht.
- Customer-managed Encryption Keys (CMEK) möglich.
- Kein Training auf Vertex-AI-Kunden-Daten.
- EU-eigene Sub-Processor-Listen separat verfügbar.
Achtung: Konsumenten-Gemini (im normalen Google-Account) ist nicht DSGVO-AV-fähig — nur die Cloud-/Workspace-Variante.
Was Microsoft anbietet
- EU Data Boundary: KI-Verarbeitung bleibt in EU-Rechenzentren.
- Customer Lockbox — Microsoft-Mitarbeiter brauchen Kunden-Zustimmung für Datenzugriff.
- Online Services DPA standard, regelmäßig aktualisiert.
- BSI C5-Testat verfügbar — relevant für Bundes- und Länderbehörden.
Wo's auch mit DPA noch hakt
- US-CLOUD-Act-Risiko: US-Behörden können Daten auch von EU-Servern anfordern, wenn der Anbieter US-Mutterhaus hat. Wird vom EDPB seit Jahren kritisch geprüft.
- Schrems II / Schrems III: Der Daten-Transfer auf SCC-Basis ist anerkannt, aber bleibt formal angreifbar. Bei besonders sensiblen Daten (Gesundheit, Mandanten-Akten) ist der Risiko-Puffer dünn.
- Sub-Processor-Listen: Anbieter ändern diese laufend. Du musst sie selbst aktiv monitoren — Pflicht aus Art. 28 Abs. 2 DSGVO.
- „Shadow IT": Mitarbeiter, die KI mit privaten Accounts nutzen, fallen aus dem DPA-Schutz raus. Häufigster Compliance-Bruch in der Praxis.
Pragmatische 5-Punkte-Checkliste vor jedem KI-Einsatz
- DPA des Anbieters herunterladen und gegenzeichnen lassen. PDF in interner Compliance-Doku ablegen.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) ergänzen. Welche KI für welchen Zweck?
- TOMs des Anbieters auswerten und in eigener Datenschutz-Folgenabschätzung referenzieren. Bei High-Risk-KI verpflichtend (Art. 35 DSGVO + EU AI Act Art. 27).
- Mitarbeiter-Schulung: Welche Daten dürfen rein, welche nicht? Klare Liste, dokumentiert.
- Audit-Plan: Sub-Processor-Listen jährlich prüfen, DPA-Updates monitoren.
Quellen
- EUR-Lex: DSGVO — Verordnung (EU) 2016/679 (Volltext, Art. 28 + Art. 30)
- OpenAI: Data Processing Addendum
- Anthropic: Acceptable Use Policy + DPA
- Google Cloud: Data Processing Addendum
- Microsoft: EU Data Boundary
- EDPB: Guidelines zu Daten-Transfers in Drittländer
- BfDI (Bundesbeauftragter für Datenschutz)
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