DSGVO + Cloud-KI:
Was muss im AV-Vertrag stehen?
Wer Cloud-KI im Unternehmen einsetzt und dabei personenbezogene Daten verarbeitet, braucht eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung mit dem Anbieter — das ist Pflicht aus Art. 28 DSGVO, kein Nice-to-have. Wir gehen durch, was drin stehen muss, was OpenAI, Anthropic & Google tatsächlich liefern, und wo die typischen Lücken klaffen.
Stell dir vor: Eine Mitarbeiterin lädt eine Kunden-E-Mail-Liste in ChatGPT, um die Newsletter-Anrede zu personalisieren. In dem Moment verarbeitet OpenAI in den USA personenbezogene Daten deiner Kunden — in deinem Auftrag. Das ist Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO. Ohne sauberen AV-Vertrag (DPA = Data Processing Agreement) ist das ein Verstoß gegen Art. 28 DSGVO. Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Dieser Artikel klärt: Wann brauchst du überhaupt einen AV-Vertrag? Was muss zwingend drin stehen? Was bieten OpenAI, Anthropic, Google & Microsoft? Und wo bleiben die Risiken trotz Vertrag?
Wann brauchst du überhaupt einen AV-Vertrag?
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