DSGVO & Bild-KI:
Personenbilder, Rechte & generierte Inhalte.
KI-Bildgeneratoren machen es einfacher denn je, Visuals zu produzieren — echte Menschen darstellen, Gesichter verändern, Stile imitieren. Einfach bedeutet nicht reibungslos: Persönlichkeitsrechte, DSGVO und Urheberrecht gelten auch für KI-generierte Bilder. Dieser Artikel zeigt, was wirklich gilt — mit konkreten Do's & Don'ts für Content- und Marketing-Teams.
Ein Marketing-Team generiert Bilder von fiktiven Kunden — und eine der abgebildeten Personen sieht täuschend ähnlich aus wie ein echter Mensch. Kein böser Willen, der Generator hat das Gesicht aus Trainingsdaten synthetisiert. Trotzdem: möglicher Eingriff in das Recht am eigenen Bild. Solche Situationen entstehen nicht durch Fahrlässigkeit, sondern weil KI-Bildgeneratoren mit Millionen realer Fotos trainiert wurden — und diese Herkunft in ihren Ausgaben mitschwingt.
Dieser Artikel ordnet die rechtlichen Grundlagen ein, erklärt, wo DSGVO greift und wo Persönlichkeitsrechte (§ 22 KunstUrhG) relevant werden, und gibt ein praxistaugliches Raster für den Alltag.
Was bei vollständig KI-generierten Bildern gilt
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