EU AI Act Artikel 5 —
die verbotenen Praktiken im Klartext.
Acht Anwendungen sind seit dem 2. Februar 2025 EU-weit verboten — mit Bußgeldern bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Sie heißen „Unacceptable Risk" und betreffen viel breitere Bereiche, als es auf den ersten Blick scheint. Wir gehen alle acht durch — mit Originaltext-Zitaten und Praxis-Beispielen, die in deutschen Unternehmen wirklich auftauchen können.
Die meisten Artikel des EU AI Act regeln, wie KI eingesetzt werden darf. Artikel 5 hingegen sagt: So nicht. Nie. EU-weit verboten. Das sind acht Praktiken, die der Gesetzgeber als unvereinbar mit europäischen Werten und Grundrechten klassifiziert hat. Wer sie betreibt — egal ob versehentlich oder absichtlich — riskiert die schärfsten Bußgelder des gesamten Gesetzes.
Klingt nach Konzern-Thema? Stimmt teilweise. Aber zwei der acht Verbote betreffen jedes Unternehmen, sobald es mit Personal arbeitet: Emotion-Erkennung am Arbeitsplatz und manipulative Systeme. Hier ist die ehrliche Tour durch alle acht.
Die acht Verbote im Überblick
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