Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung will die DSGVO für KMU und nichtkommerzielle Tätigkeiten lockern.
- Dies würde den Schutz in vielen alltäglichen Beziehungen schwächen.
- Die Pläne sehen auch eine Erweiterung der Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten vor.
Die Bundesregierung plant, die DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie nichtkommerzielle Tätigkeiten zurückzudrängen. Dies bedeutet, dass die materiellen Regeln der DSGVO für diese Stellen entfallen würden. Nach der europäischen KMU-Definition gelten als KMU grundsätzlich Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. ## Was passiert ist Die Bundesregierung hat im Koalitionspapier angekündigt, die DSGVO für KMU und nichtkommerzielle Tätigkeiten zu lockern. Dies soll durch eine Ausnahme von der DSGVO für diese Stellen erreicht werden. ## Warum das zaehlt Die geplante Reform würde den Schutz in vielen alltäglichen Beziehungen schwächen. KMU und nichtkommerzielle Tätigkeiten verarbeiten oft sensible Daten, wie Gesundheitsdaten oder biometrische Daten. Eine Ausnahme von der DSGVO würde bedeuten, dass diese Daten nicht mehr dem gleichen Schutz unterliegen. ## Fuer wen das relevant ist Die geplante Reform betrifft nicht nur KMU und nichtkommerzielle Tätigkeiten, sondern auch die Menschen, die mit diesen Stellen in Kontakt kommen. Dies kann beispielsweise Kunden von Handwerkern oder Patienten in Arztpraxen sein. ## Fazit Insgesamt zeigt sich, dass die geplante Reform der DSGVO eine asymmetrische Logik folgt. Während der Schutz für private und zivilgesellschaftliche Stellen reduziert werden soll, sollen die Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten erweitert werden.
Haeufige Fragen
Was plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung will die DSGVO für KMU und nichtkommerzielle Tätigkeiten lockern.
Wie viele Unternehmen wären betroffen?
Über 99% aller Unternehmen in Deutschland und der EU gelten als KMU.
Was bedeutet dies für den Datenschutz?
Der Schutz würde in vielen alltäglichen Beziehungen geschwächt.
Inhalt zusammengefasst und neu verfasst auf Basis der genannten Quelle. Snowbyte ist nicht der Autor des Original-Beitrags.
