Verletzt KI-Nutzung § 43a BRAO oder § 2 BORA — was sagt die RAK Köln?
§ 43a BRAO bindet den Rechtsanwalt an die Verschwiegenheit über alles, was ihm in Ausübung des Berufes anvertraut wird. § 2 BORA konkretisiert das in der Berufsordnung. Die BRAK hat in mehreren Stellungnahmen zur KI-Nutzung klargestellt: KI-Einsatz ist möglich, solange das Berufsgeheimnis gewahrt bleibt und der Anwalt die Letztverantwortung für jede Ausgabe behält. Der heikle Punkt ist immer der Datenfluss: Sobald Mandantenakten an einen Cloud-Anbieter — insbesondere mit US-Mutter — übermittelt werden, betrittst du den Graubereich des Offenbarens gegenüber Dritten. Die BRAK-Hinweise empfehlen daher technische Maßnahmen wie Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich, lokale Modelle oder dedizierte Auftragsverarbeiter mit klarer Garantie. Snowbyte erfüllt die strukturelle Anforderung sauber, weil die KI on-prem in der Kanzlei läuft. Die Bewertung deines konkreten Workflows klärst du am Ende mit deinem Datenschutzbeauftragten und ggf. der Rechtsanwaltskammer Köln — wir liefern die technische Dokumentation für die Akte.
Wie passt Snowbyte zu RA-MICRO, AnNoText, advoware, beA?
Snowbyte ersetzt deine Kanzleisoftware nicht, sondern arbeitet sauber daneben. RA-MICRO, AnNoText und advoware bleiben dein zentrales Aktenverwaltungs- und Buchhaltungs-System, das beA dein Postfach für den elektronischen Rechtsverkehr. Snowbyte liest aus der E-Akten-Struktur, in die du es einbindest, und schreibt Vorlagen, Schriftsatz-Entwürfe oder Notizen zurück — wahlweise als Word-Datei in den Akten-Ordner oder als Textbaustein im Kanzleisystem. Welche Konnektor-Tiefe wir für dein konkretes Setup empfehlen, hängt davon ab, wie du deine Akten ablegst und welche Versionsstände im Einsatz sind. Eine genaue Integration zeigen wir dir in einer Demo — wir verzichten bewusst darauf, hier pauschale Versprechen zu machen, weil RA-MICRO anders gestrickt ist als AnNoText oder advoware.
Können wir Schriftsätze KI-gestützt draften, ohne sie irgendwohin zu senden?
Ja, das ist genau der Kern. SnowMind hält deine Stilbibliothek lokal vor — eigene Schriftsatz-Muster, Standardformulierungen, Tonalität für Zivil-, Straf-, Arbeits- oder Versicherungsrecht. Wenn du eine Klageschrift, einen Antrag oder eine Stellungnahme draften lässt, läuft das Modell auf deinem Snow-PC oder Snow-Server in der Kölner Kanzlei. Die Mandantenakte wird im RAM verarbeitet, der Entwurf landet als Word-Dokument in deinem Akten-Ordner. Kein Netzwerk-Traffic zu externen KI-Anbietern, keine US-Cloud, keine Trainings-Pipeline, in der dein Schriftsatz auftaucht. Du behältst die juristische Würdigung — die KI baut die Erstversion auf Basis deiner Sachverhalts-Notizen, du machst den Feinschliff. Für die Kammer dokumentieren wir den Datenfluss in einem Compliance-Memo, sodass du auf Nachfrage technisch belegen kannst, dass nichts die Kanzlei verlassen hat.
Welche AI-Act-Risikoklasse trifft auf Kanzleisoftware zu?
Der EU AI Act unterscheidet vier Risikostufen: verboten, hoch, begrenzt, minimal. KI-Werkzeuge in der Anwaltskanzlei fallen in der Regel nicht unter Annex III als „Hochrisiko-System" — Schriftsatz-Drafting oder Recherche-Assistenz zählen weder zur Justizverwaltung im engeren Sinn (Art. 6 i.V.m. Annex III Nr. 8 betrifft die Entscheidungsunterstützung von Gerichten, nicht von Parteivertretern) noch zur biometrischen Identifikation. Es bleibt die Pflicht aus Art. 4 zur KI-Kompetenz: alle Mitarbeiter, die das System nutzen, müssen geschult sein. Hinzu kommen Transparenzpflichten aus Art. 50, wenn du KI-generierte Inhalte an Mandanten weitergibst. Snowbyte liefert das Art.-4-Schulungsmodul und ein typisches Memo zur Risikoklassifizierung mit, sodass du die Bewertung dokumentieren kannst. Wenn du im Einzelfall die Justiz beim Treffen von Entscheidungen unterstützt, greift die Hochrisiko-Klassifizierung — das ist im Anwaltsalltag aber selten.
Können wir Mandantenakten lokal durchsuchen (RAG über E-Akte)?
Ja, das ist einer der stärksten Workflows in der Kanzlei. SnowMind indexiert deinen E-Akten-Ordner — egal ob auf dem Kanzleisystem, einem File-Server oder im RA-MICRO-Datastore liegend — und macht ihn für die KI als Wissensquelle verfügbar (RAG: Retrieval Augmented Generation). Wenn ein Anwalt fragt, was in einer bestimmten Sache zur Verjährung geschrieben wurde, findet der Agent die relevanten Dokumente, zitiert die konkreten Stellen mit Aktenzeichen und liefert eine Zusammenfassung. Die Akten verlassen die Kanzlei nicht, der Index liegt lokal, die Embeddings werden mit einem lokalen Modell erzeugt. Zugriffsrechte werden 1:1 aus deinem bestehenden Rechtesystem übernommen — ein Referendar sieht nur, was er auch im Aktenverwaltungs-System sehen darf. Praktisch heißt das: Du tippst eine Frage, bekommst in Sekunden die Antwort mit Quellenangaben, statt zwei Stunden durch Akten zu blättern.
Snowbyte sitzt in Rüsselsheim — wie läuft Demo und Onboarding für eine Kölner Kanzlei?
Wir sind ehrlich: unser Sitz ist Rüsselsheim im Rhein-Main-Gebiet, ein Büro in Köln haben wir nicht. An der Betreuung ändert das nichts. Die erste Demo läuft als Video-Call, in dem wir Schriftsatz-Drafting und E-Akten-RAG live zeigen und den vollständigen Datenfluss erklären. Die Snow-Hardware liefern wir vorkonfiguriert oder installieren die Software in deiner bestehenden Umgebung; das Onboarding läuft remote über gesicherte Sitzungen, oft innerhalb weniger Tage. Einen Vor-Ort-Termin in deiner Kölner Kanzlei — Innenstadt, Ehrenfeld, Deutz, Rheinauhafen — vereinbaren wir nach Absprache. Wir liefern das Compliance-Paket für die Akte mit. Aktuelle Plan-Stufen findest du auf der
Pricing-Seite — für individuelle Kanzlei-Pakete (inkl. Konnektor-Aufbau zu RA-MICRO/AnNoText/advoware, Einführung, Schulung, Compliance-Memo, Wartungsvertrag) machen wir dir ein passgenaues Angebot.